Vervital
Lebensfreude
Leichtigkeit des Lebens
Bedeutet sinngemäß aus dem Lateinischen übersetzt Vervital.
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Ergotherapie

VERVITAL PHYSIO- UND ERGOTHERAPIE IN NORTHEIM

WAS IST ERGOTHERAPIE und warum sollte ich oder meine Angehörigen davon Gebrauch machen?

Definition aus dem Altgriechischen:
„ergein“ = tätig sein, handeln
„therapeia“ = Dienst, Behandlung

In manchen Lebenssituationen stehen wir vor besonders anspruchsvollen Herausforderungen, die wir ohne die Begleitung von außen nur schwer bewältigen können. Die Schwierigkeiten können sich auf physischer, psychischer, sozialer und emotionaler Ebene bewegen. Unsere Aufgabe als Ergotherapeuten ist es den Menschen in seinem Alltag zu begleiten. Gemeinsam erarbeiten und trainieren wir Strategien um die individuelle Partizipation (Selbstständigkeit im Alltag) und Zufriedenheit zu fördern. So ist das menschliche Grundbedürfnis nach selbstbestimmter Teilnahme am Leben. Dies beinhaltet das zufriedenstellende aktive Handeln und die Alltagsbewältigung.

Als ErgotherapeutInnen arbeiten wir nach ärztlicher / psychotherapeutischer Verordnung eigenverantwortlich in allen medizinischen Bereichen.

Wir unterstützen

Menschen aller Altersstufen, Betroffene und ihre Angehörigen, Kinder und ihre Eltern.
Auf physischer, psychischer, sozialer und emotionaler Ebene

 
Wir arbeiten

Klientenzentriert
… meint das gemeinsame therapeutische Arbeiten auf Augenhöhe. Unsere Klienten sind Experten für ihren Alltag, daher ist eine enge Zusammenarbeit, kontinuierlicher Austausch und das gemeinsame erarbeiten der Ziele die Grundlage der Therapie.
Betätigungsorientiert
… meint das gemeinsame therapeutische Arbeiten mit dem Fokus auf die für den Klienten sinn- und wertvollen Betätigungen im Alltag
Unser Ziel für unsere Klienten

Unser Ziel für unsere Klienten
  • Bewältigung alltäglicher Aufgaben
  • größtmögliche Selbstständigkeit
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Medizinische Fachgebiete
  • Neurologie
  • Pädiatrie (Kinderheilkunde)
  • Geriatrie und Gerontopsychiatrie
  • Orthopädie / Rheumatologie
  • Psychiatrie

FAQ

  • In Deutschland erhalten Sie, je nach Diagnose, die Heilmittelverordnung über unterschiedliche Wege Hausarzt/Facharzt/Psychotherapeuten
  • Für eine Erstverordnung müssen Sie den entsprechenden Arzt/Therapeuten aufsuchen
  • Besteht nach der Erstverordnung weiterhin ergotherapeutischer Bedarf, kann in Absprache und oftmals durch einen Therapiebericht eine Folgeverordnung ausgestellt werden.
  • Die Entscheidung, ob eine ergotherapeutische Behandlung durchgeführt werden soll, liegt beim Arzt, ebenso die Dauer, Frequenz und Art der Behandlung.
  • Gerne beraten wir Sie vorab jedoch gerne, ob eine ergotherapeutische Verordnung bei Ihrer Diagnose zu überlegen sei

Erwachsene Klienten müssen eine Zuzahlung von 10 % vom Rezept tragen und zusätzlich 10Euro Rezeptgebühr. Es besteht die Möglichkeit sich von der Zuzahlung zu befreien. Dies wird durch die Krankenkasse festgelegt.
Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Lebensjahr von einer Zuzahlung befreit

Die Länge einer Einheit unterscheidet sich je nach angegebener Leistung auf der Verordnung.
Hier eine Übersicht:
Sensomotorisch-perzeptiv (SPB) – 45 Minuten
Psychisch-funktionell (PSB) – 60 Minuten
Motorisch-funktionell (MFB) – 30 Minuten

  1. Eine Erstverordnung vom Arzt beinhaltet meist 10 Therapieeinheiten.
  2. Der Klient bekommt dann einen festen Termin bei uns, sodass Sie einmal in der Woche am selben Tag und zur selben Uhrzeit zu uns kommen.
  3. Nach jeder Einheit wird eine Unterschrift auf der Verordnung benötigt, um die durchgeführte Therapieeinheit für die Krankenkasse zu dokumentieren.
  4. Nach 10 Einheiten entscheidet der Klient zusammen mit der/m Ergotherapeut*in, ob Sie Ihren Arzt um eine Folgeverordnung bitten, da das Therapieziel möglicherweise noch nicht erreicht wurde.
  5. Erfahrungsgemäß dauert eine Behandlung zwischen drei Monaten und einem Jahr. Es kann dann eine Therapiepause oder ein Abschluss mit dem Klienten vereinbart werden.

Auf der Verordnung wird eingetragen, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppentherapie handelt.
In der Regel verordnet der Arzt eine Einzeltherapie.
Je nach Zielsetzung und in Absprache kann eine Gruppentherapie stattfinden

Wenn Sie krank oder an dem Therapietag verhindert sind, sagen Sie bitte 24 Std. vor Beginn der Einheit ab
Wenn Sie nicht oder zu kurzfristig ohne triftigen Grund absagen, stellen wir Ihnen die Kosten privat in Rechnung

Wenn ein*e Therapeut*in krank ist, werden Sie umgehend informiert
wenn möglich und von Ihnen gewünscht, kann die Therapiestunde durch eine*n andere Therapeut*in vertreten werden
Ist oben Genanntes nicht möglich, fällt die Einheit aus und wird in der nächsten Woche oder an einem Ersatztermin nachgeholt

Der Klient wird von derselben Therapeutin behandelt, um einen guten Kontakt herstellen zu können
In Krankheitsfällen wird, falls möglich und gewünscht, ein*e andere*r Therapeut*in die Therapie übernehmen

UNVERBINDLICHES BERATUNGSGESPRÄCH VEREINBAREN