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Rehabilitationssport

pilat

Beim Rehabilitationssport handelt es sich um eine Nachsorge, welche die weitere Genesung nach einer medizinischen Rehabilitation vorantreiben soll. Rehasport wird folglich denjenigen verordnet, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Die Notwendigkeit von rehasportlichen Maßnahmen kann dann in Anspruch genommen werden, wenn während der vorangegangenen Rehabilitation eine solche festgestellt wird. Ihr zu behandelnder Arzt ist beim Antrag stellen somit Ihre erste Anlaufstelle. Ist nach einer Erkrankung oder auch aufgrund einer angeborenen Behinderung die physische Leistungsfähigkeit gefährdet, kann Rehasport dazu beitragen Akutphasen zu überbrücken und die Wiedereingliederung in den Alltag zu erleichtern. Rehabilitationssport ist nach §44 des Sozialgesetzbuches (§44 SGB IX) eine Ergänzende Leistung, welche Ihnen zusteht und nicht verwehrt werden kann. Dennoch gilt es beim Stellen des Antrages einiges zu beachten.

Den richtigen Antrag stellen

Laut dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschädigte einen Anspruch auf Rehabilitationssport, um bei einer Wiedergewinnungoder den Erhalt der physischen Leistungsfähigkeit unterstützt zu werden. Behinderten, oder von Behinderungen bedrohte Menschen, wird Hilfe geboten, um auf Dauer eine Eingliederung in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierbei geht es auch um die Förderung der psychischen Gesundheit und des Selbstwertgefühls. Rehabilitationssport kann in unterschiedlichen Formen in Anspruch genommen werden. Je nach Ihrem Krankheitsbild bieten wir von Reha- Sport- Bildung e.V.Ihnen individuell angepassten Rehasport an.

Sie besprechen mit Ihrem Arzt, welche rehasportlichen Maßnahmen für Sie geeignet sein können. Anschließend vermerkt Ihr Hausarzt diese im Antrag für die Krankenkasse. Es handelt sich hierbei vor allem um eine Möglichkeit die Einschätzung dritter zu umgehen. Sie und Ihr Arzt sind am besten darüber informiert, welche Maßnahmen für Ihre Beschwerden passend sind und welche Ihnen einen schnelleren Weg zurück in den Alltag ermöglichen können. Die gemeinsame Besprechung ist deshalb wichtig, da hier explizit auf Ihre Bedürfnisse eingegangen werden kann. Nun ist es die Aufgabe des Arztes einen formgerechten Antrag auszufüllen und für die Genehmigung der Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse zu senden. Der Antrag muss folgende Informationen beinhalten:

  • Diagnose und Nebendiagnose, welche für den Behandlungsweg relevant sind
  • Gründe und Ziele der rehasportlichen Maßnahme
  • Die gewünschte Dauer des Rehabilitationssports
  • Empfehlungen zur geeigneten Art des Rehasports

Die Genehmigung ist obligatorisch, für die erfolgreiche Übernahme der anfallenden Kosten sind jedoch die Einreichung des Antrags, sowie die formelle Bestätigung notwendig. Nach Erhalt der Genehmigung muss innerhalb von sechs Monaten mit dem Rehabilitationssport begonnen werden, ansonsten verliert der genehmigte Antrag seine Gültigkeit. Hier gilt es zu beachten, dass Wartezeiten auf Sie zukommen können. Wir von Reha- Sport- Bildung e.V. bemühen uns mit unseren Partnern und hochqualifizierten Fachpersonal an 180 Standorten in Deutschland die passende rehasportliche Maßnahme in Ihrer Umgebung anbieten zu können. Wir zählen wohnortnahe Behandlung, sowie uneingeschränkten Zugang, ohne Wartezeiten, zu unserem Qualitätsstandard. Ihre Gesundheit steht bei uns im Mittelpunkt!